4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 sowie in Anwendung von Art. 47, Art. 34, Art. 42, Art. 44 und Art. 106 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 130.00, d.h. Fr. 1'300.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Die Untersuchungshaft von 2 Tagen (3. Mai 2018 bis 4. Mai 2018) wird gestützt auf Art. 51 StGB an die Geldstrafe angerechnet. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmte Harddisk 2.5", WD10JPVX-60JC3TO / WXW1E64HVV6M (2018-048-01-01) wird eingezogen und vernichtet.