4. Die Vorinstanz hat gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB die Einziehung und Vernichtung der beschlagnahmte Harddisk 2.5", WD10JPVX-60JC3TO / WXW1E64HVV6M (2018-048-01-01) angeordnet. Dies wurde mit Berufung nicht angefochten. Zuhanden der Vorinstanz und der die Einziehung beantragenden Staatsanwaltschaft ist jedoch festzuhalten, was folgt: