1.2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 5. Mai 2021 von den Vorwürfen der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie der Begünstigung frei. Es sprach ihn der Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00. Die Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen.