Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen von IEC (International Electrotechnical Commission) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation ELECtrotechnique). Wo international harmonisierte Normen fehlen, gelten die schweizerischen Normen (Abs. 2). Die NIN stellte eine solche schweizerische Norm dar, die den Stand der Technik widergibt. Entsprechend hat sie auch im konkreten Fall Geltung. Es ist deshalb zu prüfen, ob dem Beschuldigten eine Widerhandlung gegen § 26 BSG vorzuwerfen ist, weil er ein ortsveränderliches Kabel durch die Wand gezogen hat.