NIV hält unter der Marginalie "Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit" das Folgende fest: Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden (Abs. 1). Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die Normen von IEC (International Electrotechnical Commission) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation ELECtrotechnique).