5.2.7.1.4 NIN 2015 zu belegen. Gemäss Ziffer 5.2.7.1.4 NIN 2020 gilt das vorgenannte Verbot im Übrigen nur für Kabel, die nicht wenigstens die Anforderungen gemäss SN EN 60332-1-2 oder mindestens der Klasse Eca entsprechen (SN EN = nationale Übernahme einer europäischen Norm). Weil das fragliche Kabel gemäss den Feststellungen des Starkstrominspektors der Klasse Eca entspricht (Bericht vom 5. Dezember 2021, S. 2), lässt sich auch aus dieser neuen Regelung nicht ableiten, es dürfte nicht von einem Brandabschnitt in den anderen führen.