Zwischen der Einstellhalle und den angrenzenden Wohneinheiten sind Brandabschnitte zu bilden (vgl. Ziff. 3.7.3 und 3.7.12 der Brandschutzrichtlinie "Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte" 15-15 vom 1. Januar 2017). Mithin zog der Beschuldigte das fragliche Kabel von einem Brandabschnitt in einen anderen. Jedoch vermochte die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall nicht nachzuweisen, dass das vom Beschuldigten verwendete Kabel den Anforderungen an die Flammwidrigkeit gemäss EN 60332 (EN = europäische Norm) nicht genügt. Der blosse Hinweis des Starkstrominspektors auf die Brandklasse Eca vermag noch keinen Verstoss gegen Ziffer - 13 -