Der Buchstabe E weist somit auf eine vergleichsweise leichte Entzündbarkeit hin (Bericht Starkstrominspektor vom 5. Dezember 2021 S. 5). Es macht grundsätzlich Sinn, dass leicht entzündbare Kabel nur innerhalb eines Brandabschnitts verlegt werden dürfen, besteht doch sonst die Gefahr, dass der Brand über das entzündbare Kabel von Brandabschnitt zu Brandabschnitt voranschreitet. Vorliegend zog der Beschuldigte das fragliche Kabel vom Waschraum seines Einfamilienhauses durch ein Loch in der Trennwand in die Tiefgarage, die mit dem Doppeleinfamilienhaus verbunden ist (UA act. 16 f.). Zwischen der Einstellhalle und den angrenzenden Wohneinheiten sind Brandabschnitte zu bilden (vgl. Ziff.