Der Beitrag zum Brand nimmt von der Klassifikation A1 nach Klassifikation E zu (Ziffer 2.2.2 der Brandschutzrichtlinie "Baustoffe und Bauteile" 13-15 der VKF vom 1. Januar 2015, abrufbar unter https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/, zuletzt abgerufen am 15. Dezember 2021). Das fragliche Kabel mit Isolierhüllen und Mantel aus PVC weist nach Feststellungen des Starkstrominspektors die Brandklasse E bzw. Eca auf ("ca" weist auf die [hier nicht weiter interessierende] Korrosivität bzw. auf die Gefahr des Auftretens korrosiver Brandgase hin).