6.4. Die vom Beschuldigten verwendete Steckdosenleiste war für 10 A zugelassen. Sie war somit ausgelegt für eine maximale Leistung von 2300 W (230 V x 10 A). Sie wurde jedoch mit zwei Heizpilzen zu je 2100 W, d.h. mit total 4200 W, belastet. Die Steckdosenleiste war damit zu rund 180% belastet (4200 W / 2300 W) bzw. zu rund 80% überlastet (vgl. auch Bericht Starkstrominspektor vom 21. Oktober 2019, S. 2 f. [act. UA 36 f.]; Bericht - 12 -