Gemäss der Mitteilung 3/2013 "Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (abrufbar unter https://www.esti.admin.ch/de/dokumentation/esti-mitteilungen/2013, zuletzt abgerufen am 15. Dezember 2021) mussten die betreffenden Produkte bis am 31. Dezember 2018 aus dem Verkauf und aus den Läden zurückgezogen sein. Entgegen der Annahme des Starkstrominspektors ergibt sich aus diesen Rechtsgrundlagen nicht, dass ein Endkunde ein elektrisches Erzeugnis, dessen Konformität beim Inverkehrbringen bestätigt worden war und das äusserlich keine Sicherheitsmängel aufweist, ab 2012 (oder allenfalls 2016) nicht mehr verwenden durfte.