Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) wurden durch das IOTH mittels Beschluss vom 18. September 2014 als verbindlich erklärt und in Kraft gesetzt. Soweit einzelne Brandschutzrichtlinien seither durch die VKF revidiert wurden, hat das IOTH diese Änderungen ebenfalls für verbindlich erklärt (vgl. unter https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/, zuletzt abgerufen am 15. Dezember 2021). Damit kann entgegen der Auffassung des Beschuldigten auf die VKF-Brandschutzvorschriften abgestellt werden.