4.3. In der ergänzten Anklage vom 29. Januar 2021 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er eine Elektroinstallation in Betrieb genommen hat, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprach und die er auch nicht durch eine Fachperson habe prüfen lassen. Dabei hätte er – so der Anklagevorwurf – wissen müssen, dass nicht fachgerechte Elektroinstallationen gefährlich sind (GA act. 17 f.). Der Beschuldigte hätte den Brand gemäss den Ausführungen in der ergänzten Anklage verhindern können, wenn er die Elektroinstallation durch eine Fachperson hätte prüfen lassen und die Steckerleiste mit den Heizpilzen nicht überlastet hätte.