Vorliegend seien weder die tatsächlichen Umstände, die zur Subsumtion benötigt würden, vorhanden, noch habe die Vorinstanz eine konkrete Subsumtion vorgenommen. Es sei zudem fraglich, ob Brandschutzvorschriften der VKF als Quellen von Sorgfaltsnormen und damit als Grundlage für eine Bestrafung in Frage kämen (Berufungsbegründung Ziffern 39 ff.).