3.4. Mit Verfügung des Verfahrensleiters vom 15. November 2021 wurde der Starkstrominspektor um zusätzliche Auskünfte ersucht. Der entsprechende Bericht ging am 10. Dezember 2021 beim Obergericht ein. 3.5. Mit Eingabe vom 18. November 2021 beantragte der Beschuldigte das mündliche Verfahren. 3.6. Am 17. Mai 2022 fand die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung des Beschuldigten statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: