3.3. Mit Verfügung vom 8. November 2021 teilte der Verfahrensleiter den Parteien mit, dass entgegen der ursprünglichen Annahme kein Anwendungsfall von Art. 398 Abs. 4 StPO vorliege, weshalb das Obergericht den Fall in allen angefochtenen Punkten umfassend überprüfe. Gleichzeitig wurden die Parteien um Mitteilung ersucht, ob sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden sind. Unter gleichem Datum wurde der Starkstrominspektor ersucht, verschiedene technische Normen einzureichen. Diese gingen am 10. November 2021 ein.