4. Die Verfahrenskosten bestehend aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 900.00 c) den anderen Auslagen Fr. 66.00 Total Fr. 1'766.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.4. Gegen dieses ihm am 25. Juni 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 2. Juli 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 24. August 2021 zugestellt. 3. 3.1. Am 13. September 2021 erklärte der Beschuldigte Berufung mit folgenden Anträgen: