Weiter waren noch diverse EDV-Geräte an der Steckerleiste eingesteckt. Die Steckerleiste war für 2300 W ausgelegt, die beiden Heizschirme benötigten jedoch zusammen 4200 W, womit die Steckerleiste massiv überlastet wurde. Indem der Beschuldigte diese Elektroinstallation nicht durch eine Fachperson prüfen liess und die Steckerleiste, welche für 2300 W ausgelegt ist, mit über 4200 W belastete, hat er pflichtwidrig gehandelt. Aufgrund dieser Überbelastung kam es dann am 19. Oktober 2019 im Partyraum zu einem Brand, nachdem der 13-jährige Sohn des Beschuldigten die beiden Heizpilze in Betrieb genommen hatte.