Fahrlässige Verursachung einer Feuerbrunst Der Beschuldigte hat im Jahr 2017 oder 2018 in der Tiefgarage seines Einfamilienhauses […] in R. einen Partyraum eingerichtet. Dafür hat er ein Elektrokabel vom Waschraum durch ein Loch in der Wand zum Partyraum gezogen. Diese Elektroinstallation wurde durch keine entsprechend ausgebildete Fachperson geprüft und entsprach auch nicht den Sicherheitsvorschriften. An das Elektrokabel schloss der Beschuldigte eine Steckerleiste und daran wiederum zwei Heizschirme an. Weiter waren noch diverse EDV-Geräte an der Steckerleiste eingesteckt.