4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -3- 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […] 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 10. Juli 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Kulm. 2. 2.1. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Kulm vom 18. Dezember 2020 wies dieses die Anklage zur Ergänzung an die Staatsanwaltschaft zurück. 2.2. Am 29. Januar 2021 ergänzte die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt folgendermassen (Änderungen kursiv):