Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Art. 222 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 760.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 3 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 7'000.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 Rechnungsbetrag CHF 7'800.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.