5. 5.1. Der Privatklägerin A. wird im Berufungsverfahren für die Zeit vom 25. März 2022 bis 21. August 2022 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Rechtsanwältin Laura Jost als unentgeltliche Rechtsbeiständin eingesetzt. 5.2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 6'000.00 werden dem Beschuldigten zu ¾ mit Fr. 4'500.00 und der Privatklägerin A. zu ¼ mit Fr. 1'500.00 auferlegt. Der auf die Privatklägerin entfallenden Anteil wird ihr zufolge der ihr gewährten unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen vorgemerkt. 5.3. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 5'900.00 auszurichten.