Dieses Gesuch ist ab Gesuchstellung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Laura Jost als unentgeltliche Rechtsbeiständin grundsätzlich zu bewilligen, da die Mittellosigkeit der sich damals kurz vor Abschluss der Ausbildung befindlichen A. unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse inklusive Leistungsfähigkeit der Mutter ausgewiesen, die Zivilklage nicht aussichtslos und eine Vertretung zur Wahrung der Rechte notwendig erschienen ist (Art. 136 Abs. 1 StPO). Allerdings ist A. seit 22. August 2022 als medizinische Praxisassistentin bei einem Monatslohn von Fr. 4'600.00 brutto bzw. Fr. 4'235.15 netto, plus 13. Monatslohn, arbeitstätig.