5.6. Nach dem Gesagten ist eine Landesverweisung auszusprechen. Unter Berücksichtigung der Natur der Straftat, des mittelschweren Verschuldens des Beschuldigten, seiner nicht sehr hohen Interessen am Verbleib in der Schweiz und des hohen öffentlichen Interesses, sexuelle Übergriffe an Minderjährigen zu verhindern, erweist sich eine Landesverweisung von 10 Jahren als angemessen. 6. 6.1. Die Privatklägerin A. beantragt die Zusprechung einer Genugtuung in Höhe von Fr. 7'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 1. Januar 2019. - 28 -