Der Beschuldigte hat eine schwere Sexualstraftat begangen und wird dafür zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat sich auch weitere Straftaten zu Schulde kommen lassen, wobei dafür vergleichsweise geringfügige Geldstrafen ausgesprochen worden sind. Seine Verurteilungen zeigen deutlich, dass der Beschuldigte offensichtlich nicht gewillt ist, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Für ein künftiges Wohlverhalten des Beschuldigten liegen nicht unerhebliche Zweifel vor, konnte doch nur knapp nicht von einer eigentlichen Schlechtprognose ausgegangen werden. Von einer gelungenen Integration in die Schweizer Werte- und Rechtsordnung kann nicht gesprochen werden.