5.4. Der 56-jährige Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist vor knapp 8 ½ Jahren mit 48 Jahren in der Schweiz eingereist und verfügt über eine C-Bewilligung. Zuvor arbeitete er in Dänemark als Chauffeur. Wegen des tiefen Lohnniveaus entschied er sich aber dafür, in die Schweiz zu ziehen (UA act. 423 Frage 16). Er wohnt zurzeit alleine, arbeitet in einer Spedition und unterliegt bis längstens 31. Mai 2023 einer Lohnpfändung. Schulden habe er dann keine mehr, sondern nur noch die kommenden Steuern. Er hat eine Tochter, welche in Deutschland lebt. Zu dieser sowie zur Ex-Frau habe er keinen Kontakt mehr.