16. März 2021 wegen Fahrens ohne Berechtigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu Geldstrafen verurteilt worden ist. Dennoch ist insgesamt knapp nicht von einer eigentlichen Schlechtprognose auszugehen. Ihm ist deshalb der teilbedingte Strafvollzug zu gewähren. Mit Blick auf das mittelschwere Verschulden des Beschuldigten erweist es sich als sachgerecht, den unbedingten Teil der Strafe auf 1 Jahr festzusetzen und die übrigen 1 ½ Jahre bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren auszusprechen.