In der Silvesternacht 2018/2019 ist es zwischen dem Beschuldigten und A. zu sexuellen Handlungen gekommen, wobei der Beschuldigte A. u.a. die Vagina massiert und dabei mit dem Finger eingedrungen ist. Zudem haben sich der Beschuldigte und A. gegenseitig oral befriedigt. Es handelt sich dabei insbesondere beim Oralverkehr um schwere, wenn auch nicht die schwersten Formen von sexuellen Handlungen (wie z.B. vaginale oder anale Penetrationen). A. war im Tatzeitpunkt bereits 14 Jahre alt und in körperlicher wie auch geistiger Hinsicht altersadäquat entwickelt. Sie hatte bis zur vorliegend zu beurteilenden Tat indessen noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht.