Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 16. März 2021 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 150.00 verurteilt. Die vorliegend zu beurteilende Tat hat er vor diesen Verurteilungen begangen. Da indessen keine gleichartigen Strafen vorliegen, ist keine Zusatzstrafe auszusprechen (BGE 142 IV 265 E. 2.3.1).