Zuletzt ist auch nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte auf andere Art und Weise Druck auf A. aufgebaut hat. Als sie zunächst nicht wollte, dass er mit der Hand unter ihr T-Shirt ging, hat er dies akzeptiert und sie für eine gewisse Zeit nur noch am Rücken über den Kleidern gestreichelt. Eine sexuelle Nötigungshandlung kann damit nicht erkannt werden, weshalb auch der Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht erfüllt ist. - 21 -