3. 3.1. Gemäss dem erstellen Sachverhalt hat der Beschuldigte im Wissen um das Alter von A. mit ihr sexuelle Handlungen vorgenommen und damit den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB in objektiver wie auch subjektiver Hinsicht erfüllt.