Kontaktversuchen des Beschuldigten. Ab anfangs Januar 2019 ist ersichtlich, wie sich dieser oft bei A. erkundet, was sie gerade mache bzw. wo sie sei oder ob sie noch wach sei. Seine Nachrichten versah er auffallend oft mit einem Kuss-Emoji. Am 5. Januar 2019 sandte er ihr darüber hinaus um 22:42 Uhr sowie um 00:40 Uhr einzig jeweils ein Kuss- Emoji, ohne von A. in der Zwischenzeit eine Reaktion darauf erhalten zu haben. Am 6. Januar 2019 schrieb er ihr um 00:57 Uhr, dass sie sich in letzter Zeit nicht so oft gesehen hätten. Am 7. Januar 2019 schrieb er ihr sodann: «HDL wirklich und dein Abstand zur Zeit tut schon sehr weh», worauf A. mit «Ja ich dich doch auch» antwortete (UA act.