447 Frage 79). Zwar scheint es verständlich, wenn eine zu Unrecht beschuldigte Person über die Gründe für die Anschuldigungen mutmasst. Die zahlreichen Erklärungsversuche des Beschuldigten wirken bei einer Gesamtbetrachtung aber dennoch bemüht. 2.4.7. 2.4.7.1. Die Aussagen der Parteien sind – soweit möglich – aufgrund weiterer Beweise oder Indizien einer externen Validierung zu unterziehen.