Einvernahme vom 13. Juli 2020 prangerte der Beschuldigte zudem an, dass A. anlässlich ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft «Rotz und Wasser» geheult und gesagt habe, sie gehe zur Opferhilfe, sie allerdings dann nie zur Opferhilfe gegangen sei und eine Stunde nach der Einvernahme eine Netzstrumpfhose und einen Minirock angezogen und ein Selfie gemacht habe (UA act. 446 Frage 76). Zudem gab er zu Protokoll, dass A. bereits mit 10 Jahren mit den Drogen begonnen habe. Er würde wissen, was diese mache, um an Drogen zu kommen. Es sei nicht schön. Ein 14-jähriges Mädchen habe kein Geld für Drogen und würde diese auf anderem Weg besorgen (UA act. 447 Frage 77).