Die Aussagen des Beschuldigten sind grundsätzlich konstant und widerspruchsfrei ausgefallen. Es erscheint jedoch durchaus fragwürdig, dass ein 14-jähriges Mädchen den über 50-jährigen Partner ihrer Mutter nach Drogen fragen und ihm im Gegentausch sexuelle Dienste anbieten würde. Es ist indessen erstellt, dass A. in der besagten Nacht unter dem Einfluss verschiedener Stimulanzien stand, was bei ihr zu einer gewissen Enthemmung geführt haben wird. Dass sie in der betreffenden Nacht ein eher unübliches Verhalten zeigte, ist auch daran ersichtlich, dass sie sich gemäss übereinstimmenden Aussagen nach den Vorkommnissen mit dem Beschuldigten in dessen Badewanne schlafen gelegt habe.