Gestützt auf die gemachten Ausführungen war es aber sowohl für den Klassenlehrer D. als auch für die Schulleiterin C. klar, dass es wohl um sexuelle Handlungen gegangen ist. Da aber nicht nachgefragt wurde bzw. A. nicht habe weitererzählen wollen, liegen für den damaligen Zeitpunkt keine Aussagen von A. darüber, was noch alles vorgefallen ist, vor. Mithin betrifft die Ausführung im Gedächtnisprotokoll des Lehrers D. eine eigene Interpretation und keine Aussage von A.. Des Weiteren deutet der vom Klassenlehrer D. beschriebene Bruch in den Emotionen auf ein einschneidendes bzw. bedrückendes Erlebnis hin, zumal erst rund vier Monate seit Silvester vergangen waren.