In der Entstehungsgeschichte lässt sich feststellen, dass keine Nachfragen und damit auch keine Aussagen zu konkreten sexuellen Handlungen – über Berührungen hinaus – erfolgt sind. Mithin erweist sich die polizeiliche Einvernahme vom 13. Mai 2019 in dieser Hinsicht als grundsätzlich unbeeinflusst. Es zeigt sich weiter, dass es A. schwer gefallen ist, darüber zu sprechen, was sich auch schon im Gespräch mit ihrem Klassenlehrer D., aber auch in demjenigen vor ihrer Mutter gezeigt hat. Gestützt auf die gemachten Ausführungen war es aber sowohl für den Klassenlehrer D. als auch für die Schulleiterin C. klar, dass es wohl um sexuelle Handlungen gegangen ist.