Die Mutter sei für eine Begleitung zu einem Polizeiposten für eine Anzeige nicht bereit gewesen, da A. schliesslich auch den Zug nach Basel nehmen könne (Gedächtnisprotokoll des Lehrers D. [vom 3. Mai 2019], erstellt am 7. Mai 2019, UA act. 381 f.). Die Schulleiterin ist in der Folge mit A., die zunächst keine Anzeige erstatten wollte, dann aber aufgrund des Einwands, dass bei derartigen Vorwürfen eine Anzeige erfolgen müsse, gleichentags noch zur Anzeigeerstattung auf einen Polizeiposten gegangen (Protokoll, S. 4, S. 11 f.).