Die einseitige Aufmerksamkeitsverteilung kann zudem im sogenannten «Waffenfokus» oder «Tunnelgedächtnis» gründen. Diese Begriffe beschreiben das Phänomen, dass die Aufmerksamkeit des Opfers einseitig auf ein gewisses Objekt oder Kerngeschehen, von welchem die Hauptbedrohung ausgeht, gelenkt wird, und die weiteren Begleitumstände bzw. Kontextereignisse schlechter erinnert werden (LUDEWIG/BAUMER/TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?, AJP 11/2011 S 1418 f.).