Nachfrage, aber teilweise auch spontan diverse Präzisierungen vorzunehmen. So konnte sie bspw. umschreiben, dass die Heizung in der Wohnung an und es warm gewesen sei, wie die Möbel im Schlafzimmer des Beschuldigten angeordnet gewesen seien, und dass dieses nicht aufgeräumt gewesen sei (UA act. 404 f. Fragen 35, 61).