Zwar haben seit 23. Juli 2019 keine Befragungen mehr durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das vorinstanzliche Gericht stattgefunden. Es besteht aber die Möglichkeit von autosuggestiven Prozessen, die teilweise auch von aussen angestossen werden und ihren Ausgangspunkt häufig in einem schlechten psychischen Befinden haben (vgl. RENATE VOLBERT, in: Handbuch der Rechtspsychologie, 2008, Suggestion, S. 333). Hierzu ist wiederum zu berücksichtigen, dass Schilderungen, die auf voll ausgebildeten Pseudoerinnerungen beruhen, eine ähnlich hohe Qualität erreichen können wie erlebnisbasierte Schilderungen.