Die anlässlich der Berufungsverhandlung von A. zum Teil eingestandenen Erinnerungslücken und Unsicherheiten sowie das nicht mehr erwähnte Lecken der Brüste sind aufgrund des Zeitablaufs erklärbar, zumal dieser Handlung im Vergleich zu den anderen von ihr geschilderten Handlungen (insbesondere Massieren der Vagina, Eindringen mit dem Penis in den Mund) keine entscheidende oder eigenständige Bedeutung hat zukommen können. Die Erinnerungslücken sowie Unsicherheiten können zudem damit begründet werden, dass A. zumindest einmal bei einem Psychologen gewesen sei, was ihr aber nicht geholfen habe, und sie in der Folge versucht habe, das Erlebte zu verdrängen (Protokoll, S. 3).