Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 23. Juli 2019 schilderte sie den Sachverhalt im freien Bericht im Wesentlichen gleich (UA act. 402 f. Frage 29). Präzisierungen nahm sie dahingehend vor, dass sie ausgeführt hat, dass der Beschuldigte noch auf dem Sofa mit seiner Zunge ihre Brüste abgeleckt habe. Zudem gab sie auf Nachfrage an, dass der Beschuldigte, währendem er ihre Vagina massiert habe, auch mit den Fingern eingedrungen sei. Sie gab darüber hinaus neu zu Protokoll, dass sie sich nach dem Vorfall zunächst noch mit ein paar Kissen in die - 10 -