A. wurde darauf am 13. Mai 2019 ein erstes Mal von der Polizei befragt. Dabei gab sie den Sachverhalt detailliert im Rahmen eines freien Berichts wieder. Zunächst habe der Beschuldigte erwähnt, dass er sie einmal draussen nur im T-Shirt bekleidet und ohne Unterwäsche habe schlafen sehen. Darauf habe er angefangen, sie zunächst über und dann unter den Kleidern zu streicheln. Darauf habe er ihre Hose und Unterhose ausgezogen und sie auch im Bereich des Gesässes und der Vagina berührt. Es sei dann dazu gekommen, dass sie auf dem Bett gewesen seien. Dort sei der Beschuldigte mit der Zunge an ihre Vagina gegangen. Es sei dann auch dazu gekommen, dass sie seinen Penis im Mund gehabt habe.