Sexuelle Übergriffe auf Kinder unter 16 Jahren fallen sowohl unter den Schutzbereich von Art. 187 StGB (Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen: Sexuelle Handlungen mit Kindern) als auch unter den Schutzbereich von Art. 189 ff. StGB (Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre). Art. 187 StGB und Art. 189 ff. StGB schützen unterschiedliche Rechtsgüter. Art. 187 StGB schützt als abstraktes Gefährdungsdelikt die seelische Entwicklung von Kindern. Kinder besitzen sodann gleich wie Erwachsene eine strafrechtlich geschützte sexuelle Freiheit. Das Strafrecht schützt Minderjährige mit anderen Worten durch Art.