2. 2.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 1. Januar 2019 nach Mitternacht mit der damals 14-jährigen A. in seiner Wohnung in Q. sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Zu Beginn soll er A. auf dem Sofa im Wohnzimmer über und dann unter den Kleidern u.a. an den Brüsten berührt haben. In der Folge soll er ihre Hose und Unterhose ausgezogen, ihre Vagina massiert, mit seinen Fingern ihre Scheide penetriert und ihre Brüste abgeleckt haben. Anschliessend soll er sich mit A. in das Schlafzimmer begeben haben, wo es zu gegenseitigem Oralverkehr gekommen sei. -4-