1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob am 2. November 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB. 2. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 6. Mai 2021 von Schuld und Strafe frei. Die Zivilklage der Privatklägerin A. wies es ab. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 9. September 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig zu sprechen und dafür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 35 Monaten bei einem bedingt vollziehbaren Anteil von 23 Monaten zu verurteilen. Zudem sei er für 10 Jahre des Landes zu verweisen.