3.2. Mit dem Einverständnis der Parteien wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Beschuldigte reichte am 11. November 2021 die schriftliche Berufungsbegründung ein, in welcher er seine Rechtsbegehren änderte. Neu beantragte er, er sei der mehrfachen Misswirtschaft für schuldig zu erklären. Er sei vom Vorwurf der mehrfachen Unterlassung der Buchführung freizusprechen. Er sei zu einer bedingten Geldstrafe von 192 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 1'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, zu verurteilen. Die Kosten des Berufungsverfahrens inkl. Kosten der Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen.