2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 30. März 2021 wegen mehrfacher Misswirtschaft sowie mehrfacher Unterlassung der Buchführung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage. Zudem wurden ihm die Verfahrenskosten auferlegt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 9. September 2021 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch. Eventualiter sei er mit einer bedingten Geldstrafe zu bestrafen. -3-