Für die Ausarbeitung der Berufungserklärung und die damit zusammenhängenden Korrespondenzen (vgl. Aufwände vom 15.09.2021 bzw. 16.09.2021 für "Ausarbeiten der Berufungserklärung, E-Mail an Klient, Besprechung mit SF" sowie "Telefonat mit Klient, Finalisieren der Berufungserklärung, AS E-Mail an RA Reiser, E-Mail an RA Reiser") weist er einen Aufwand von 4 Stunden und 10 Minuten aus, wobei der Aufwand für die Berufungsbegründung mit 7 Stunden und 20 Minuten veranschlagt wird. Zusammen mit dem Aufwand für das Aktenstudium resultiert somit ein geltend gemachter Aufwand von rund 15 Stunden und 15 Minuten.